Auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, § 63), sowie des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG § 2) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) werden die staatlich anerkannten Naturschutzverbände (in NRW sind das BUND, NABU und LNU) bei öffentlichen Planungsverfahren eingebunden und um ihre Stellungnahme gebeten.
Ziel dabei ist es, die Belange des Naturschutzes in den Planungsverfahren angemessen und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu berücksichtigen. Diese Einbindung erfolgt formal, indem das Landesbüro der Naturschutzverbände (LBN) NRW in Oberhausen die regionalen Vertreter der o. g. Verbände über die betreffenden Planungsverfahren infor-miert und ihnen Fristen zur Einsicht von Unterlagen und Stellungnahme mitteilt. Bei großen Projekten fungiert das LBN auch als Koordinationsstelle und fasst das Feedback / den In-put der einzelnen Verbände zu einer Stellungnahme zusammen.
Die Projekte mit Beteiligungsverfahren umfassen dabei eine große Bandbreite – von ei-nem einfachen, lokal begrenzten Bebauungsplan über die Änderung von Flächennut-zungsplänen bis zu regionalen Großprojekten wie z. B. dem Braunkohlen-Rahmenbetriebsplan zur Rheinwassertransportleitung (RWTL).
Wir, der NABU Rhein-Erft, wirken in unseren Stellungnahmen unter anderem auf folgende Punkte hin:
Nach Erstellung der Stellungnahme wird diese den anderen regionalen Verbänden (BUND und LNU) zur Abstimmung vorgelegt und ggf. angepasst, bevor sie fristgerecht eingereicht wird. Dies geschieht heute i. d. R. online und digital.
Bei Großprojekten wie dem Rahmenbetriebsplan der RWTL arbeiten in der Regel die Ex-perten und Expertinnen der verschiedenen Verbände gemeinsam an der Stellungnahme. Die Unterlagen hierzu umfassten 15 prall gefüllte Ordner zu unterschiedlichsten Themen. Eine derartige Menge an Informationen ist in der vorgegebenen Zeit (wenige Wochen) praktisch nicht von einer Person allein zu bewältigen.
Der genannte Rahmenbetriebsplan RWTL umfasst die Errichtung und den Betrieb der Rheinwassertransportleitung von der geplanten Wasserentnahmestelle in Dormagen zu den Braunkohle-Tagebauen Garzweiler und Hambach. Außerdem schließt er die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässerbenutzungen gem. § 12 WHG ein, d. h. die Nutzung des Rheinwassers zum Befüllen der beiden Tagebaue. Zur Befüllung der verblei-benden, riesigen Restlöcher von mehreren hundert Millionen Kubikmetern nach der Kohle-entnahme, gibt es praktisch keine Alternative. Einen ersten Eindruck vom Umfang der Leitungstrasse zeigt Bild 1.
Bei einem solchen Verfahren kommen in der gemeinsamen Stellungnahme z. B. Aspekte zum Tragen wie:
Der NABU Rhein-Erft hat zum Ziel, in jeder Stadt des Rhein-Erft-Kreises in den entspre-chenden Stadtrats- bzw. Kreistags-Ausschüssen (z. B. Stadtentwicklungsausschuss) akti-ve Vertreter/-innen zu haben, die an den Stellungnahmen mitarbeiten können und unsere Position schon vorher auch in den Ausschüssen vertreten. Eine interessante Aufgabe, die sehr frühe Kenntnisse über geplante Entwicklungsvorhaben sowie die Möglichkeit, diese zu beeinflussen, mit sich bringt.
Wenn Sie jetzt Interesse bekommen haben, den NABU hierbei zu unterstützen und sich die Sachkenntnisse mithilfe der heutigen Experten und Expertinnen zu erarbeiten, dann mel-den Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle.
Kontakt: E-Mail: info@nabu-rhein-erft.de oder Tel. 02235 955 60 71
Von Dr.-Ing. Martin Wölfle (2025)